Gerichtsverfahren Johann Adam Fink, Schweinemetzger vers. Kaspar Ruckert, Zinngießermeister
   
1865 Das Schweinfurter Tagblatt vom 24. Oktober 1865 berichtet:
"Würzburg, 22. Oktober. Gestern wurde vom hiesigen Bezirksgerichte Johann Adam Fink, Schweinemetzger dahier, wegen Verbrechens der Theilnahme an einem Vergehen der Körperverletzung zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. Es hatte nämlich im Dezember v. J. der Zinngießermeister Kaspar Ruckert dahier in einer öffentlichen Wirthschaft sich eines vertrauten heimlichen Umgangs mit der Ehefrau des Fink gerühmt. Fink klagte deßhalb gegen Ruckert wegen Ehrenkränkung.
Da aber durch die Zeugen keine Ehrenkränkung nachgewiesen werden konnte, wurde Ruckert vom Stadtgerichte am 20. Dezember freigesprochen. Nun insultirte Fink den Hutmacher Volkmuth und namentlich dessen Ehefrau, welche nicht zu Gunsten des Fink als Zeugen ausgesagt hatten, auf der Straße auf alle mögliche Weise, ja spuckte sogar der Frau des Volkmuth ins Gesicht.
Dem Ruckert aber ließ er durch seine Metzgerburschen Nachts aufpassen, um ihn durchprügeln zu lassen. Namenlich hatte er am 6. Januar d. Jrs. dem Ruckert als Namenstagsgeschenk eine Tracht Prügel zugedacht. Der Lehrling Gorg Franz mußte Abends ausspioniren, in welche Wirthschaft Ruckert sich begeben hatte, und die Metzgerburschen Johann Rügsamer und Andreas Wildsmann mußten demselben auf das Versprechen eines Kronenthalers an seinem Hause in der Blasiusgasse aufpassen, um ihn dann tüchtig durchzuprügeln. Nachts zwischen 12 und 1 Uhr kehrte Ruckert in Begleitung des Schlossermeisters Philipp Stoll nach Hause zurück. Als Beide an Ruckert's Hausthüre von den auflauernden Burschen überfallen wurden, setzte sich Stoll mit seinem Taschenmesser zur Wehre und erstach den 19jährigen Andr. Wildsmann. Stoll wurde Tags darauf verhaftet und wegen Mordes in Untersuchung gezogen.
Es stellte sich aber nach einigen Tagen heraus, daß Stoll im Falle der Nothwehr den Wildsmann erstochen hatte, und wurde er wieder in Freiheit gesetzt und die Untersuchung gegen ihn eingestellt.
Nun wurde gegen Fink wegen Verleitung zum Aufpassen strafrechtlich eingeschritten, in Folge dessen derselbe nach zweimaliger Verhandlung zu 3monatlicher Gefängnißstrafe verurtheilt wurde. Es mußte nämlich die erste Verhandlung vom 19. August vertragt werden, weil man einem Hauptzeugen Unwahrheit nachweisen zu können erklärt hatte, was sich aber gestern nicht bestätigte."
   
1866 Die Aschaffenburger Zeitung vom 30. März 1866 meldet:
"Aschaffenburg, 29. März. In öffentl. appellationsgerichtlicher Sitzung am 16. März l. J. wurde die Berufung des verheiratheten Wurstlermeisters Adam Fink von Würzburg gegen das Urtheil des k. Bezirksgerichts Würzburg vom 5. Dezember 1865, welches denselben wegen Vergehens des Dingens zu einem Vergehen der Mißhandlung in der Richtung gegen Kaspar Ruckert, Zinngießer daselbst in eine im Bezirksgerichtsgefängniß zu erstehende Gefängnißstrafe von drei Monaten, so wie in die Kosten des Verfahrens und Strafvollzugs verurtheilt hatte, verworfen."
   
   
  Quellen:
Schweinfurter Tagblatt vom 24. Oktober 1865 (digipress)
Aschaffenburger Zeitung vom 30. März 1866 (digipress)
   
   
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  10.03.2026