Knappe & Wander - Berlin
Knappe, A.
   
1840 Johann Carl August Knappe wird am 7. März 1840 in Ober-Eulau [heute Iława] als Sohn des Maschinenbauers Gottlieb Knappe und dessen Ehefrau Johanna, geb. Peschel geboren.
   
1841 Ernst Hans Wander wird am 17. Februar 1841 unhelich von Emilie Wander in Berlin geboren.
   
1867 Der Königlich Preußische Staatsanzeiger Nr. 151 vom 28. Juni 1867 vermeldet:
"Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Knappe u. Wander (Zinnspielwaaren-Fabrik, jetziges Geschäftslokal Große Frankfurterstr. Nr. 59) am 1. Mai 1867 errichtete offene Handelsgesellschaft sind:
1) Johann Carl August Knappe,
2) Ernst Hans Wander,
beide zu Berlin.
Dies ist in das Gesellschafts-Register des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2105 zufolge Verfügung vom 26. Juni 1867 am selben Tage eingetragen.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen."
   
  Im Pilsner Boten Nr. 89 vom 7. November 1867 steht:
"Die polizeilichen Ermittlungen, welche in Folge der Explosion am 29. October auf dem Potsdamer Eisen-Bahnhofe zu Berlin und des daraus entstandenen Unglücks eingeleitet wurden, haben ergeben, daß die verhängnißvolle Kiste Knallsilber-Präparate und Amorces (kleine Papier-Blättchen zu den Kinder-Knallpistolen etc.) in Schachteln und Packeten enthalten hatte und von der Blech- und Zink-Fabrik Knappe und Wander in Berlin an die Handlung Engelhardt und Tieden in Magdeburg adressiert war."
   
  Am 10. Dezember 1867schreibt die National-Zeitung:
"Gerichtsverhandlungen. Vor der VI. Deputation des Kriminalgerichts wurden am 12. d. Mts. die Verhandlungen gegen Wander und Knappe in Betreff der Auflage wegen Gewerbepolizeikontravention und fahrlässiger Tödtung fortgesetzt. In der wieder aufgenommenen Beweisaufnahme handelte es sich zunächst um Aufklärung einer Differenz zwischen der Zeugenaussage des Laufburschen Redde und der des Postillon Mahnke, indem der erstere ausgesagt hatte, daß die von ihm zur Post beförderte Kiste weiß und von kiehnem Holz gewesen sei, während Mahnke in der Voruntersuchung ausgesagt hatte, daß die Kiste, deren Inhalt explodierte, in schwarzer Leinwand oder Papier emballirt gewesen. - Im Audienztermine giebt Mahnke an, daß er eine Kiste in schwarze Emballage gesehen habe, aber doch nicht sagen könne, ob diese Kiste oder eine andere, welche damit in Berührung gekommen, explodiert sei. - Professor Dr. Sonnenschein, über die Kräftigkeit der Explosion von Amorces vernommen, giebt an, daß er einen Versuch mit Amorces angestellt habe, indem er in einem mit Quecksilber gefüllten Rohre ein Amorce entzündet habe. Dasselbe habe das Quecksilber herausgeschleudert und sich überhaupt viel mächtiger als Schießpulver erwiesen. Die Wirkung der Explosion einer Masse von 12 Gros Amorces sei unberechenbar und würde selbst eine eiserne Kiste gesprengt haben und kann um viel gefährlicher gewesen sein. Den Umstand, daß der Postillon Mahnke keinen Phosphorgeruch wahrgenommen haben will, erklärt Dr. Sonnenschein dadurch, daß sich der Phosphor mit dem chlorsauren Kali verbunden habe und daß hierdurch, verbunden mit der Schnelligkeit der Verbrennung, der Phosphorgeruch verschwinde. - Nachdem hiermit die Beweisaufnahme beendigt, beantragte der Staatsanwalt Schmidt gegen Wander das höchste Strafmaß wegen fahrlässiger Tödtung 2 Jahre Gefängniß und gegen Knappe das höchste Strafmaß aus § 177 der Gewerbeordung 3 Monate Gefängniß. - Rechtsanwalt Holthoff, Vertheidiger des Knappe, beantragte eine Geldbuße von 20 Thalern. - Der Gerichtshof erkennt auf das von dem Staatsanwalt beantragte höchste Strafmaß, indem er namentlich die Gewinnsucht ins Auge faßt, welche, wie er ausführt, die Angeklagten bei einem Verfahren geleitet habe, das noch unendlich größeres Unglück herbeiführen konnte, wie dies geschehen. Wer so leichtsinnig und in der ruchlosesten Weise, so heißt es in der Begründung des Erkenntnisses, Leben und Eigenthum seiner Mitbürger in Gefahr bringe, müsse mit der größten Strafe belegt werden, welche das Gesetz zulasse. Außerdem findet der Gerichtshof in dem ganzen Verhalten der Angeklagten, durch das sie seiner Meinung nach auch nicht die geringste Spur einer Reue an den Tag gelegt, besondere Verschärfungsgründe der Strafe und lehnt aus diesem Grunde den Antrag des Angeklagten Wander auf vorläufige Entlassung aus der Haft, selbst gegen eine von ihm offerirte Kaution ab."
   
  Die Berliner Gerichts-Zeitung Nr. 147 vom 14. Dezember 1867 berichtet ausführlich:
"Die schreckliche Explosion, welche am Abende des 29. Oktober auf dem hiesigen Potsdamer Bahnhofe stattfand und eine so unheilvolle Zerstörung verursachte, rief überall eine allgemeine Bestürzung hervor und die regste Theilnahme für die Unglücklichen, welche durch dieselbe das Leben eingebüßt hatten oder schwer verletzt waren. Fast unwillkürlich malte ein Jeder sich das noch weit größere und in seinen Folgen kaum zu berechnende Unglück aus, wenn die Explosion vielleicht eine halbe Stunde später auf dem bereits im Fahren begriffenen Eisenbahnzuge erfolgt wäre. Durch die nothwendig hervorgerufene augenblickliche Bestürzung und Verwirrung gelang es nicht, sofort zu ermitteln, welches Poststück eigentlich explodirt war und wer das gefährliche Stück der Post zur Beförderung übergeben hatte.
Bald wurde indeß festgestellt, daß dasselbe durch die Fabrikanten Knappe und Wander in der Großen Frankfurterstraße 59 versandt war und aus einer 13 Pfund schweren, an die Firma Engelhardt u. Tiebe in Magdeburg adressirten Kiste bestand, welche eine Menge jener gefährlichen Zündkörper enthielt, die unter dem Namen Amorces bekannt sind und als Spielzeug für Kinderpistolen benutzt werden. Lag schon an und für sich in der Versendung solcher leicht entzündlichen Gegenstände, deren Gefährlichkeit den Fabrikanten selbst doch wohl am Besten bekannt sein mußte, eine grobe Fahrlässigkeit, so wurde dieselbe noch dadurch erhöht, daß der Inhalt der Kiste verschwiegen oder vielmehr als Kurzwaaren fälschlich angegeben war.
Wie bekannt ist, wurden die Postgehilfen Morgen und Ebeling durch die Explosion getödtet. Morgen blieb sogleich schrecklich vestümmelt (es war ihm die untere Hälfte des Gesichtes vollständig abgerissen, der Schädel zersprengt, der rechte Arm halb ausgerissen, beide Beine fast vollständig vom Rumpfe getrennt, die Wirbelsäule zerrissen und fast der ganze übrige Körper zerschunden) todt auf dem Platze; Ebeling starb bald darauf in der Charité.
Außer ihnen waren noch der Postillon Mahnecke und die beiden Postgehülfen Kamesowsky und Füllegrabe mehr oder weniger schwer verletzt. Ernst Hans Wander wurde einige Tage nach der Explosion verhaftet und am 10. und 12. d. M. saß sowohl er wie sein Compagnon, Johann Karl August Knappe, auf der Anklagebank, um die Strafe für das Vergehen, welches sie sich hatten zu Schulden kommen lassen, zu empfangen.
Die lange Verhandlung brachte eine Menge so gravirender Thatsachen an das Licht, und das Benehmen des Hauptschuldigen war ein derartiges, daß jedes Mitleid mit ihm von selbst ausgeschlossen wurde. Anstatt seine schwere Fahrlässigkeit und das durch dieselbe hervorgerufene entsetzliche Unglück offen einzugestehen und sein Bedauern über dasselbe auszusprechen, beliebte es ihm, fast Alles zu leugnen, selbst Sachen, die so zweifellos bewiesen waren, daß es als große Thorheit oder als Trotz erscheinen mußte, sie noch verneinen zu wollen. Sein Benehmen erschien fast wie eine Verhöhnung des Gerichtshofes und wir bewunderten die Geduld des Vorsitzenden, des Stadtgerichtsraths Pielchen. -
Seit dem April v. J. betrieben die beiden Angeklagten die Anfertigung der Amorces, welche sie nach den verschiedensten Orten, theils durch die Post, theils durch die Eisenbahn versandten - es waren ihnen 28 Sendungen zur Post und 40 zur Eisenbahn nachgewiesen - ohne je den Inhalt und die Gefährlichkeit dieser Sendungen anzugeben. Allein in dem kurzen Zeitraume vom 1. September bis zum 29. Oktober hatten sie 270 Groß Schachteln mit solchen Amorces versandt, und zwar waren in jeder Schachtel je nach ihrer Größe 50, 75 oder 100 Stück einzelne Zündkörper oder Amorces, so daß ein Groß im Durchschnitt über 10.000 solcher Amorces enthielt.
In der auf dem Bahnhofe explodirten Kiste waren 12 Gros Schachteln, also über 120.000 einzelne Amorces enthalten. Knappe und Wander betrieben die Fabrikation dieser gefährlichen Zündkörper, ohne von der Polizei die Erlaubniß dazu nachgesucht zu haben. Wander, der Alles zu leugnen versuchte, stellte auch in Abrede, daß ihm die Gefährlichkeit der Amorces bekannt gewesen sei, da er nur den kaufmännischen Theil der Fabrik geleitet habe.
Wie unwahr seine Angabe war, wurde dadurch erwiesen, daß am 3. August d. J. der elfjährige Sohn des Bürstenbinders Born, der mit einem kleinen Packete solcher aus der Fabrik von Knappe u. Wander bezogenen Amorces zur Post gesandt wurde, durch die Explosion derselben unterwegs das Leben verlor.
Wander selbst sprach mit Born einige Tage nach des Knaben Tode über die Gefährlichkeit dieser Gegenstände. Ferner wurde er durch die Anhalter Eisenbahn in Kenntniß gesetzt, daß im August eine von ihm nach Mainz gesandte Kiste, welche Amorces enthielt, aber als Kurzwaaren declarirt war, in Frankfurt a. M. zum Theil explodiert sei, und es wurde zugleich hinzugefügt, daß die Versendung solcher gefährlichen Gegenstände auf der Anhalter Bahn überhaupt verboten und auf den andern Bahnen nur unter gewissen Vorsichtsmaßregeln und unter richtiger Declaration gestattet sei.
Wander ließ sich dadurch nicht abschrecken. Bereits am 5. September sandte er wieder Amorces, als Kurzwaaren declarirt, nach Halle und Leipzig. Die Expedition der Anhalter Bahn war indeß sehr vorsichtig, öffnete die Kisten und entdeckte den Inhalt. Am 14. September wurde dem Geschäfte von Knappe u. Wander dies eröffnet und zugleich mitgetheilt, daß sie eine Conventionalstrafe von 400 Thlr. zu zahlen hätten.
Wander
bestritt auch, hiervon Etwas zu wissen, obschon ein Brief bei den Acten sich befand, in welchem er am 5. October um Erlassung der Strafe bat. Es lag ferner ein Brief eines Geschäftsfreundes vor, in welchem Wander diesem mittheilte, daß er eine hohe Strafe zahlen solle und künftig die Amorces, weil sie sehr gefährlich seien, auf einem andern Wege senden müsse. Wander gab an, dies nur geschrieben zu haben, um den Preis der Amorces nicht herabdrücken zu lassen. Der Tod des Knaben Born, die Explosion in Frankfurt, die Zurückweisung auf der Bahn, die Strafe von 400 Thlrn. - dies Alles hatte ihm also noch nicht die Ueberzeugung beizubringen vermocht, daß die Amorces gefährlich seien.
Eingeschüchtert hatte ihn dies Alles keineswegs, er versandte ruhig die Amorces als Kurzwaaren declarirt weiter, gleichgiltig dagegen, ob das größte Unglück dadurch hervorgerufen werde.
Und dies Unglück war also geschehen.
Wirklich gekrönt erscheint sein Verfahren aber dadurch, daß selbst das entsetzliche Unglück auf dem Potsdamer Bahnhofe, daß also der Tod dreier Menschen ihn nicht zu bewegen vermochte, von dem gefährlichen Unternehmen abzulassen, denn zwei Tage nach dem Unglücke, am 31. October, fand die Polizei wieder bei ihm zwei Kisten mit Amorces zur Versendung bereits vollständig fertig und bereits in das Versendungsbuch eingetragen. Wander gab freilich an, damals noch nicht gewußt zu haben, daß seine Kiste explodirt sei, aber die Befürchtung, daß es seine Kiste gewesen sei, mußte sich ihm doch mit Nothwendigkeit aufdrängen und daß er trotzdem zwei Tage darauf mit der Versendung fortfahren wollte, ist entweder ein Beweis der gewissenlosesten Gleichgültigkeit oder geistiger Beschränktheit.
Daß nun kein anderes Postpacket, als das von Knappe u. Wander durch den Laufburschen Rhode am 29. October der Postexpedition Nr. 27 in der Blumenstraße übergebene explodirt war, war bis zur zweifellosesten Gewißheit festgestellt. Alle anderen Poststücke waren vorhanden, wie die geretteten Begleitbriefe ergaben, nur dies eine Poststück fehlte.
Es hatten sich ferner in dem Postwagen 215, in welchem die Explosion stattgefunden, befunden, aus der sorgfältigen Untersuchung der Trümmer hatte sich ergeben, daß die Bretter der Kiste dieselbe Stärke wie die von Wander versandte hatten, ferner, daß die aufgefundenen Papierreste aus demselben Papiere bestanden, auf welchem in der Fabrik von Knappe u. Wander die Amorces aufgeklebt werden. - Wander leugnete trotzdem, daß die von ihm versandte Kiste explodirt sei und erbot sich sogar zu beweisen, daß sie, selbst wenn die Amorces explodirt seien, doch nicht hinreichende Kraft besessen haben würden, die Kiste zu zersprengen, ein Beweis, der von vornherein den Charakter der Lächerlichkeit offen an der Stirn trug, und durch die Auseinandersetzungen des Professor Sonnenschein natürlich als völlig widersinnig erschien. Es wurde durch dieselben dargethan, daß die Amorces, die aus einer Mischung von amorphen Phosphor und chlorsauren Kali bestehen, welche mit einer Mehlmischung auf das Papier aufgetragen werden, eine bedeutend größere Gewalt beim Explodiren entwickeln, als das Pulver, daß sich nach den angestellten Versuchen durch das Explodiren bedeutend mehr als tausendfach ausdehnen, und daß eine solche Menge - über 120.000 Stück - vollständig im Stande sei, eine solche Verwüstung wie auf dem Potsdamer Bahnhofe hervorzurufen.Professor Sonnenschein fügte sehr richtig hinzu, daß durch die größere Festigkeit der Kiste nur die Gewalt der Explosion erhöht werden könne, und daß sie bei einer eisernen Kiste jedenfalls noch viel größer gewesen sein würde.
Die drei durch die Explosion Verletzten, der Postillon Mahnecke - derselbe hat 4 Wochen in der Charité zugebracht, ist seit 14 Tagen wieder in seiner Wohnung, aber noch immer arbeitsunfähig - und die Postgehülfen, Kamesowsky und Füllegrabe, verzichteten großmüthig auf eine Bestrafung der Angeklagten wegen der Verletzung, welche sie davon getragen hatten. -
Nachdem die Verhandlungen mit der größten Sorgfalt und Genauigkeit geführt und die angeführten Thatsachen auf das Evidenteste bewiesen waren, fühlte Wander sich immer noch nicht bewogen, sein Vergehen offen einzuräumen und den Gerichtshof um eine milde Verurtheilung und Strafe zu bitten. Noch immer schien er zu hoffen, daß aus einigen Unbestimmtheiten der bei dem Vorfalle unmittelbar zugegen gewesenen Zeugen, die übrigens nur zu natürlich waren, sich für ihn noch ein günstiger Umstand gewinnen lasse.
Bei allen bedeutenden Explosionen sind Diejenigen, welche unmittelbar dabei sind, nicht im Stande, Genaues anzugeben. Der aufzuckende Blitz, der gewaltige Knall, der heftige Luftdruck wirken zusammen, unerwartet, plötzlich. Manche, welche zwanzig und noch mehr Schritte davon entfernt stehen, sind hinterher der festen Ueberzeugung, daß die Explosion dicht vor ihnen stattgefunden habe. Die größten Täuschungen kommen in solchen Fällen vor, zumal alle Nahestehenden weder Zeit noch Besinnung zur genauen Beobachtung haben. Staatsanwalt Schmidt resümirte den ganzen Sachverhalt und die Beweise in klarer und scharfer Weise. Die Anklage wegen Körperverletzung ließ er fallen, weil die Verletzten selbst auf Bestrafung der Angeklagten verzichtet hatten, dagegen trug er gegen Wander wegen fahrlässiger Tödtung und gewerbsmäßiger Uebertretung des Gewerbegesetzes auf eine Strafe von 2 Jahren Gefängniß und gegen Knappe wegen des letztgenannten Vergehens auf 3 Monate Gefängniß an. Wander wurde durch den Rechtsanwalt Munkel, Knappe durch Holthoff vertheidigt. Beide Vertheidiger hatten, eine schwere Aufgabe, gegen eine solche Menge von Beweisen anzukämpfen.
Der Gerichtshof trat nach kurzer Berathung dem Strafantrage des Staatsanwalts bei. Der Vorsitzende, Stadtgerichtsrath Pielchen, hob in der Motivirung des Urtheils all die einzelnen Punkte sehr treffend hervor und betonte namentlich die Gleichgültigkeit, welche Wander während der ganzen Verhandlung zur Schau getragen und die Gewissenlosigkeit, mit der er, obschon die Gefährlichkeit der Amorces ihm hinlänglich bekannt war, dennoch des elenden Gewinnes wegen durch die Versendung derselben Menschenleben auf das Spiel gesetzt habe. Weder der Tod des Knaben Born, noch die Mahnungen der Anhalter Bahn, noch die Strafe von 400 Thlrn. hätten ihn abgeschreckt, es sei deshalb, zumal, da er nicht die geringste Reue gezeigt habe, das höchste Strafmaß von dem Gerichtshofe als angemessen erachtet worden. - Wander war seit Anfang November in Haft gewesen, der Antrag seines Anwaltes, ihn gegen Erlegung einer Caution auf einige Zeit aus der Haft zu entlassen, wurde von dem Gerichtshofe vorläufig zurückgewiesen. Der Schadenersatz, den die Post von Knappe u. Wander beansprucht, beläuft sich auf über 400 Thlr.
Von dem Polizei-Präsidium sind bereits einleitende Schritte geschehen, um die Fabrikation und den Vertrieb von Amorces und ähnlicher gefährlicher Spielereien zu verbieten oder unter strengste Controlle zu stellen. Am Besten wäre wohl das gänzliche Verbot aller derartigen Spielereien, zumal Tausende von der Gefährlichkeit derselben keine Ahnung haben, sie sorglos ihren Kindern in die Hände geben, und die Fabrikanten selbst gewissenlos genug sind, diese Gefährlichkeit geheim zu halten."  
   
1868 Die Zeitung für Feuerlöschwesen Nr. 1 vom 1. Januar 1868 berichtet:
"Prozeß wider Wander und Knappe in Berlin.) In Folge der Explosion am 29. Oktober v. J. auf dem Potsdamer Bahnhofe war der Kaufmann Wander der fahrlässigen Tödtung und Körperverletzung angeklagt. Die Verhandlung hierüber ergab Folgendes. Die von Wander und Knappe fabrizirte Amorces (Zündkraut) besteht aus einer Mischung von Phosphor und Kali, und wird diese durch Mahlkleister auf lange Papierstreifen so vertheilt, daß etwa ¼ bis ½ Linien breite Theile der Mischung in geringer Entfernung von einander aufgeklebt und darüber dann ein zweiter Streifen Papier geklebt wird, und demnächst diese Streifen in kleine Vierecke geschnitten und so verkauft werden. Wander hatte nun in Abwesenheit seines Compagnons am 29. Oktober 12 Gros dieser Amorces zur Versendung nach Magdeburg in Schachteln, demnächst in eine größere Kiste verpackt und letztere durch den Laufburschen nach der Postexpedition befördern lassen, von wo sie nach dem Potsdamer Bahnhofe geschafft wurde. Der Angeklagte Wander machte nun zunächst den an sich unglaubwürdigen Einwand, daß er die Gefährlichkeit der Amorces überhaupt nicht gekannt habe. Abgesehen davon, daß er als Fabrikant dies wissen mußte, wurde ihm nachgewiesen, daß bereits im August v. J. der Knabe Born, während er ein aus der Handlung des Angeklagten erhaltenes Packet Amorces nach der Post trug, durch dessen Explosion getödtet worden ist; ferner, daß ihm einige Mal seitens der Eisenbahn-Verwaltungen Packete, in denen Amorces entdeckt wurde, mit dem Eröffnen zurückgeschickt worden sind, daß Amorces als "leicht entzündbare Stoffe" überhaupt vom Transport auf der Eisenbahn ausgeschlossen seien. Ferner bestritt Wander die Gefährlichkeit der von ihm versandten Amorces. In dieser Beziehung steht ihm jedoch das Gutachten des Chemikers Dr. Sonnenschein entgegen, welcher die Amorces untersucht hat und bekundete, daß dieselbe außerordentlich heftig explodirend sei und daß durch die Explosion selbst einer geringeren Quantität als 12 Gros, je nach dem Grade der festeren oder leichteren Verpackung, eine mehr oder minder schwere Wirkung herbeigeführt werden könne. Dem Antrage des Staatsanwalts gemäß erkannte der Gerichtshof gegen beide Angeklagte auf die höchste gesetzliche Strafe, d. i. gegen Wander (der jedoch von der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen wurde, da ein hierauf bezüglicher Strafantrag von den Verletzten nicht gestellt war) 2 Jahre Gefängniß und gegen Knappe 3 Monate Gefängniß."
   
  Die Berliner Gerichtszeitung Nr. 18 vom 13. Februar 1868 schreibt:
"Kammergericht. Der Kriminalsenat des Kammergerichts bestätigte am Dienstag, den 11. Februar ... In derselben Sitzung wurde auch der Prozeß gegen den Kaufmann Wander und den Fabrikanten Knappe verhandelt, die infolge der Explosion auf dem Potzdamer Bahnhof in erster Instanz und zwar Wander wegen fahrlässiger Tödtung und wegen Anlegung einer Fabrik zur Anfertigung explodirender Gegenstände ohne die polizeiliche Erlaubniß nachgesucht zu haben, zu 2 Jahren, Knappe der letzern Uebertretung wegen zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt waren. In betreff der Gewerbekontravention überzeugte sich der Gerichtshof davon, daß die Angeklagten keine Fabrik angelegt, sondern eine schon drei Jahre bestehende übernommen hatten. Hiernach wurde gegen Wander auf 1 Jahr 9 Monate Gefängniß und 6 Wochen Polizeihaft, gegen Knappe auf 6 Wochen Polizeihaft erkannt."
  Welche "schon drei Jahre bestehende Fabrik" (Urteil vom 11. Februar 1868) übernommen wurde, ist nicht zu recherchieren.
   
  Der Königlich Preußische Staatsanzeiger Nr. 93 vom 20. April 1868 vermeldet:
"Die unter Nr. 2105 des Gesellschafts-Registers eingetragene hiesige Handelsgesellschaft, Firma:
Knappe & Wander,
deren Gesellschafter
der Kaufmann Johann Carl August Knappe und
der Kaufmann Ernst Hans Wander
waren, ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.
Berlin, den 17. April 1868.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen."
   
  Der Fabrikant Johann Carl August Knappe, der in der Großen Frankfurterstraße 62 wohnt, heiratet am 23. November 1868 die Johanna Maria Luise Schmidt (* 7. Juni 1845), Tochter des Maurerpoliers Johann Friedrich Schmidt und dessen Ehefrau Karoline, geb. Hanke.
Das Ehepaar hat zumindest die Kinder:
Marie Auguste Anna Knappe
(* 1. September 1871; heiratet in Berlin am 9. September 1893 den Messinglinien-Fabrikbesitzer Balthasar Kohler (* 25. Juni 1857 in Thuningen/Württemberg),
Karl August Bruno Knappe
(* 12. Dezember 1874; heiratet am 3. Oktober 1907 in Vorhalle/Hagen die Elise Noeh) und Karl Friedrich Ernst Knappe (* 3.März 1881; heiratet am 10. Februar 1912 die Fabrikbesitzerin Margarete Weigert (* 28. November 1880 in Berlin), Tochter des Fabrikbesitzers Georg Weigert und dessen Ehefrau Theresia Emilie, geb. Hoffmann).
   
1869 Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 29 vom 3. Februar 1869:
"Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Kaufmann Ernst Hans Wander, welcher durch rechtskräftiges Erkenntniß des hiesigen Königlichen Stadtgerichts vom 12. Dezember 1867 und des Königlichen Kammergerichts vom 11. Februar 1868 wegen einer Übertretung in Beziehung auf die persönliche Sicherheit und fahrlässiger Tödtung zu 1 Jahr 9 Monate Gefängniß und 6 Wochen Polizeigefängniß verurtheilt worden, diese Strafe auch bereits am 11. Februar 1868 angetreten hatte, ist zufolge Verfügung des Königlichen Polizei-Präsidii vom 27. Juni 1868 auf die Dauer von 8 Tagen der Haft entlassen worden. Da der Wander zur Weiterbüßung seiner Strafe herangezogen werden soll, sein gegenwärtiger Aufenthalt aber zur Zeit unbekannt ist, so werden alle Civil- und Militärbehörden dienstergebenst ersucht, auf den Wander zu vigiliren [wachsam zu sein], denselben im Betretungsfalle festzunehmen und mittels Transports an die unterzeichnete Direktion abzuliefern. Berlin, den 30. Januar 1869. Königliche Stadtvoigtei-Direktion.
Signalement. Der Kaufmann Ernst Hans Wander ist 28 Jahr alt, geboren am 17. Februar 1841 zu Berlin, evangelischer Konfession; Größe: 5' 4'' 2'''; Statur: mittel; Haare: dunkelblond, vorn 5'', hinten 1' lang; Stirn: gerade, hoch, schmal; Augen: braungrau; Augenbrauen: braun, stark; Nase: groß, gerade, etwas breiten Rücken; Kinn: oval; Mund: gewöhnlich, etwas groß; Zähne: gesund, Backenzähne defekt; Bart: rothblond, Schnurr- und Kinnbart 1' lang, Backenbart dünn; Gesichtsfarbe: blaß; Gesichtsbildung: oval, eingefallene Wangen; Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Auf rechtem Wangenbein und unter linkem je ein linsengroßer, brauner, behaarter, rechts neben der Halsgrube ein kleinerer, Nacken links ein kirschkerngroßer, brauner, auf rechtem Hinterbacken ein sechsergroßer, behaarter Leberfleck. Bekleidung kann nicht angegeben werden."
  Ob Ernst Hans Wander festgenommen werden konnte, ist nicht zu recherchieren.
   
1870 Johann Carl August Knappe betreibt die Fabrik von Zinn-Spielwaren in der Großen Frankfurterstraße 59 weiter.
   
1871 Er hat die Immobilie Wrangelstraße 51 gekauft und ist mit Fabrik und Wohnung umgezogen.
   
1873 Im Adressbuch ist er nun als Metall-Spielwarenfabrikant verzeichnet.
   
1874 Er firmiert als A. Knappe, Metallwaren-Fabrik - Spezialität: Spielwaren, Inhaber August Knappe.
   
1876 Die Wrangelstraß 51 ist umnummeriert in Wrangelstraße 139.
   
1877 Zur Spezialität Spielwaren kommen Messingrohre hinzu.
   
1878
August Knappe ist immer noch Inhaber der Firma A. Knappe, Zinn- und Bleigießerei für Kinderpistolen, Schreifiguren etc., Fabrik für Messingrohre ohne Lötnaht für Gürtler und Lampenfabriken, Wrangelstraße 139.
   
1879
Auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung ist die Firma mit Messingrohre ohne Naht aus Messingblechscheiben, ferner Hülsen, d. h. Rohre mit Boden in Messing, Neusilber und Kupfer, Messing. und Zinkrohre, stumpf zusammengepresst, glatt und gerippt, Kinderpistolen und Gewehre aus Antimonblei, Schreifiguren usw. vertreten und erhält das Ehrendiplom nebst Medaille.
   
1881 Es werden jetzt ausser den Kinderpistolen und Schreifiguren etc. Metallröhren ohne Lötnaht in Messing, Kupfer usw. hergestellt. Die Fabrikation der Röhren ist in der Skalitzerstraße 26; dort hat der Bruder von August Knappe, Julius Knappe, eine Maschinenfabrik, die auf die Herstellung von Stahlwalzen für Gold und Silber, Prägestempel, Sandgebläse für Glas und Metall, Anlagen von Dampf-Maschinen, Transmissionen etc. spezialisiert ist.
   
1883 August Knappe stirbt am 13. Juni 1883 in Wiesbaden im Hotel des Gasthalters Emil Mozen, Rheinstraße 6.
Die Witwe Maria Knappe ist nun Inhaberin der Firma A. Knappe in Berlin.
   
1885 Auf der Internationalen Ausstellung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legierungen in Nürnberg wird die ausgestellte Muster-Kollektion von Messing-, Kupfer-, Tombak- und Neusilber-Rohren sowie Hülsen mit der silbernen Staatsmedaille prämiiert.
   
1886 Maria Knappe heiratet am 6. November 1886 den Magistrats-Sekretär August Rudolf Theodor Jerke (* 9. November 1843 in der Kreisstadt Guhrau [heute Góra], Sohn des Mühlenbauers Philipp Jerke und dessen Ehefrau Katharina, geb. Herbrich.
   
1887 Inhaber der Firma A. Knappe mit ihren beiden Geschäftszweigen sind nun die Knappe'schen Erben.
   
1888 Inhaber der Firma sind Maria Jerke, verww. Knappe und August Knappe'sche Minorennen [minderjährige, unmündige Kinder].
   
1895 Es wird das "Gebrauchsmuster 40790 - Vorrichtung zur Verzierung von Metallröhren usw. aus mehreren, in einstellbaren Gabeln gelagerten Prägerädchen" angemeldet.
   
1896 Die Metallrohr-Fabrik A. Knappe stellt auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung eine Muster-Kollektion aus.
Im Spezial-Katalog IV (Metall-Industrie) heißt es: "Lager in Nürnberg. Begründet 1867. Prämiirt: Berlin 1879, Nürnberg 1885 (silberne Staatsmedaille). - Spezialität: Rohre ohn Naht bis zu 0,10 mm Wandstärke in allen zum Ziehen sich eignenden Metallen, aus Blech gezogen, glatt und façonnirt, auch Rohre mit Boden aus einem Stück (Hülsen) für die Fabrikation von Federhaltern, Patentstiften, Lampentheilen, chirurgischen Instrumenten, Bijuterie- und Galanteriewaaren etc."
   
    
Inserat im Spezial-Katalog IV der Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896
   
Die Blei- und Zinngießerei in der Wrangelstraße 139 stellt immer noch als Spezialität Kinder-Pistolen aus Blei- und Eisenguss, Schreifiguren her, dazu jetzt auch Luntenfeuerzeuge und Cri-Cris.
Die Röhren-Fabrik in der Skalitzerstraße 26 ist spezialisiert auf Rohre aus Blech gezogen, auf nahtlose Messing-, Kupfer-, Stahl-, Neusilber-, Nickel- und Aluminium-Rohre und gleiche Rohre mit Boden aus einem Stück.
   
1898 Die Wrangelstraße 139 ist umnummeriert in Wrangelstraße 134.
   
1903 Die Inhaber der Firma A. Knappe sind Maria Jerke, vww. gewes. Knappe und Geschwister Knappe.
   
1906 Ernst Knappe und Bruno Knappe sind jetzt Inhaber der Firma A. Knappe.
Die Röhren-Fabrik ist umgezogen in das Anwesen Sedanstraße 10 nach Niederschöneweide in die Sedanstraße 10, das die Brüder gekauft haben; der Stadtkontor ist in der Wrangelstraße 134.
   
1908 Die Sedanstraße 10 in Niederschöneweide ist umnummeriert in Sedanstraße 58
   
1909
In der Blei- und Zinngießerei in der Wrangelstraße 134 werden Photographie-Rahmen, Schreibzeuge usw. sowie nach wie vor als Spezialität Kinderpistolen und Luntenfeuerzeuge produziert.
   
1910 Die Firma A. Knappe in der Wrangelstraße 134 firmiert als Blei- und Zinngießerei für Spielwaren usw.
   
1914 Die Fabrikbesitzerin Maria Jerke, verww, Knappe, geb. Schmidt, stirbt am 2. Februar 1914 in ihrer Wohnung in der Wrangelstraße 134.
   
1917 Die Blei- und Zinngießerei A. Knappe ist aufgelöst. Eigentümer der Wrangelstraße 134 sind die Jerke'schen Erben und die Geschwister Knappe.
Die Röhren-Fabrik A. Knappe in Niederschöneweide, Sedanstraße 58 fertigt weiterhin eng- und schwachwandige nahtlose Präzisionsröhren und Hülsen. Bruno und Ernst Knappe sind immer noch die Inhaber.
   
1919 Theodor Jerke stirbt am 23. März 1919.
   
1923 Die Wrangelstraße 134 ist an O. Lichtenstein in Prag verkauft.
   
1931 Der Fabrikbesitzer Ernst Knappe stirbt am 4. April 1931.
   
1932 Die Metallrohrfabrik A. Knappe in Niederschöneweide, Sedanstraße 58, ist aufgelöst.
   
1940 Der Fabrikbesitzer Bruno Knappe stirbt am 25. Oktober 1940.
   
   
  Zu den Cri-Cris ist im Unterhaltungsblatt zum Neuen Bayerischen Volksblatt Nr. 46 vom 18. September 1876 folgender Artikel abgedruckt:
"Ueber das "Cri-Cri" in Berlin schreibt Jul. Stettenheim in seiner neuesten "Weltstädtischen Plaudereien":
"Es war um die Zeit des sechsten Jahrestages des Sieges von Sedan [Schlacht von Sedan, 1./2. September 1870], als in Berlin zum ersten Mal das Cri-Cri ertönte. In Paris war es "erfunden" worden, und rascher, als jemals etwas Gutes aus Paris in Berlin Eingang gefunden, fand diese nichtswürdige Spielerei ihren Weg in die deutsche Hauptstadt.
Berlin war eben glücklich an der Frau, an der Magd, an der Bank vorbei, und der Aujust erschütterte bereits nur noch selten die ja ohnehin nicht ganz tadellose Luft von Berlin. Da erschien das Cri-Cri in Berlin, und Berlin hatte nicht Eiligeres zu thun, als es auf den eben erledigten Thron der genannten Geschmacklosigkeiten zu setzen, welche nur zu lange geherrscht hatten.
Das Cri-Cri ist der metallene Aujust, der tragbare Hirsch in der Tanzstunde. Es ist eine Ohrenguillotine, die heute jeder halbwegs ungebildete Mensch mit sich herum trägt, ein Folterwerkzeug, mit welchem die Nerven des mit solchen begabten Berliners gequält, zerrissen, gemartert werden. In allen Straßen, in allen Wirthshäusern, in allen Pferdebahnwaggons, überall hört man den einen schrillen Ton dieses Taschenpianinos, dieser bleiernen Heuschrecke, diesen Kukuksruf der Dummheit.
Man kann dem Cri-Cri nicht ausweichen, man muß es austoben lassen wie eine Epidemie.
In den Schulen wird es konfiscirt, in den Wirthshäusern verflucht und niedergezischt, in den Straßen verhöhnt, nicht nützt gegen diese transportable Höllenmaschine, gegen diese Mitrailleuse in der Westentasche. Keine Flucht, nicht Wachs noch Watte!
Und Berlin konnte sich nicht entschließen, Paris den Alleinbessitz dieser Landplage zu gönnen. Am 6. Sedantage stand an Stelle irgend einer glänzenden Eigenschaft der Stadt Paris das Cri-Cri in Berlin in voller Blüthe!"
(Und nun hat sich der grobe französische Unfug bei den modernen Germanen bereits in kleinen Orten eingestellt. Gedankenlose Spielerei, eine Qual für Gesunde und besonders für Kranke!)"
   
  Blei- und Zinnspielwaren, Zinnfiguren:
   
     Quelle: Katalog 42. Auktion Kebbel
   
 
  Foto und Sammlung Florian Wilke
   
  Quellen:
Königlich Preußische Staatsanzeiger Nr. 151 vom 28. Juni 1867 (bavaricon)
Pilsner Boten Nr. 89 vom 7. November 1867 (Google)
National-Zeitung vom 10. Dezember 1867 (Google)
Berliner Gerichts-Zeitung Nr. 147 vom 14. Dezember 1867 (digipress)
Zeitung für Feuerlöschwesen Nr. 1 vom 1. Januar 1868 (Google)
Berliner Gerichtszeitung Nr. 18 vom 13. Februar 1868 (digipress)
Königlich Preußische Staatsanzeiger Nr. 93 vom 20. April 1868 (bavaricon)
Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 29 vom 3. Februar 1869 (bavaricon)
Neuen Bayerischen Volksblatt Nr. 46 vom 18. September 1876 (Google)
Officieller Katalog der Berliner Gewerbe-Ausstellung 1879 (digishelf.de)
Offizieller Katalog der Internationalen Ausstellung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legirungen in Nürnberg 1885 (Bayerische Staatsbibliothek online)
Patentblatt Nr. 23 vom 5. Juni 1895 (Google)
Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896 - Spezial-Katalog IV - Metall-Industrie (Digitale Landesbibliothek Berlin) und Offizieller Haupt-Katalog (Google)
Adressbücher Berlin (Digitale Landesbibliothek Berlin)
ancestry: Standesamt-Einträge, Kirchenbuch-Einträge
Herzlichen Dank an Florian Wilke für hilfreiche Hinweise und das Foto der Original-Spanschachtel!
   
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ancestry EUR 9,90
   
   
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