M. Hanko & Hiehle - Dresden
Hanko & Geller - Dresden
Hanko Nachf., Inh. August Förstner - Dresden
Hiehle, Johann Carl Max - Dresden
   
1823 Emil Theodor Hiehle wird am 9. Dezember 1823 in Dresden geboren als Sohn des Königlich Sächsischen Pensions-Zahl-Amts Controleur Johann Gottlieb Carl Adolph Hiehle und dessen Ehefrau Auguste Ernestine Amalie, geb. Rumpel.
   
1838 Von 1838 bis 1844 absolviert er eine sechsjährige Lehrzeit zum Handlungs-Diener.
   
1850 Emil Theodor Hiehle arbeitet bis Ende April 1850 in Dresden und ab Mai 1850 länger als sieben Jahre als Commis in Lützen.
   
1851 Julius Oskar Hanko wird am 3. August 1851 in Neucoschütz geboren als Sohn des Schlossermeisters Johann Gottlob Hanko und dessen Ehefrau Henriette, geb. Werner.
   
  Emil Theodor Hiehle ist von der Militäpflicht entbunden und will sich nun in Dresden selbständig mit einem Materialwarengeschäft etablieren.
und stellt am 29. September 1851 an den Rat in Dresden Antrag auf Erteilung des Bürgerrechts wegen Niederlassung als Kaufmann.
   
1852 Er wird Bürger am 22. März 1852.
   
1853 Der Kaufmann Emil Theodor Hiehle ist im Adreßbuch erstmalig als Betreiber einer Butterhandlung in der Schloßgasse 28/pt. im Hinterhaus eingetragen.
   
1854 Er wohnt in der Schloßgasse 28/II und hat seine Material- und Butterhandlung jetzt in der Schloßgasse 28/pt.
Emil Theodor Hiehle heiratet am 27. Juli 1854 die Marie Louise Peters (* 13. Juni 1830 in Dresden), Tochter des Schuhmachermeisters Johann Christian Peters und dessen Ehefrau Christiana Charlotta, geb. Ziegenbalg.
Das Ehepaar hat die Kinder Marie Emilie Therese Hiehle (* 13. Juni 1855), Johann Carl Max Hiehle (* 14. Dezember 1856), Emil Alfred Hiehle (* 14. September 1858), Ernst Rudolf Hiehle (* 2. September 1861), Bruno Felix Hiehle (* 22. Mai 1865) und Amalie Louise Martha Hiehle (* 6. April 1867).
   
1855 Er wohnt jetzt in der Scheffelgasse 13/III.
   
1858 Seine nunmehrige Materialwarenhandlung hat er in die Neustadt an der Kirche 3/pt. verlegt und wohnt dort im 2. Stock.
   
1865 Emil Theodor Hiehle ist jetzt privater Kaufmann und wohnt in der Waldgasse 27b/III.
   
1870 Marie Louise Hiehle, geb. Peters stirbt am 11. März 1870.
   
1871 Er betreibt nun in der Waldgasse 27b/III ein Agenturgeschäft.
   
1873 Er ist in die Prießnitzerstraße 19i/II umgezogen.
   
1874 Wohnung und Agenturgeschäft des Emil Theodor Hiehle ist nun in der Louisenstraße 91/III.
   
  Julius Oskar Hanko heiratet am 25. April 1874 in Dresden die Maria Wagner (* 19. April 1852 in Dresden), Tochter des Corporals im Fuß-Artillerie-Regiment von Thonberg, Straßenhäuser bei Leipzig, Johann Friedrich August Wagner und dessen Ehefrau Christine Amalie, geb. Kaul.
Das Ehepaar hat die Kinder Oskar Richard Hanko (* 7. April 1875), Oskar Wolfgang Hanko (* 26. August 1876), Oskar Walter Hanko (15. März 1878), Marie Liesbeth Hanko (* 30. Oktober 1879), Oskar Moritz Hanko (* 18. August 1882; † 20. Oktober 1963), Marie Margarethe Hanko (* 16. April 1886) und Johann Friedrich Oskar Hanko (* 12. Januar 1890; † 21. August 1970)
   
1876 Der Witwer Emil Theodor Hiehle heiratet am 23. März 1876 die Wirtschafterin Auguste Franziska Baumgarten (* 12. November 1845 in Klingenberg), Tochter des Maurers Traugott Leberecht Baumgarten und dessen Ehefrau Christiane Amalie, geb. Kunath.
Das Ehepaar hat die Kinder Franz Oswald Hiehle (* 7. Oktober 1876; † 11. Oktober 1950) und Ernst Otto Hiehle (* 11. Februar 1878; † 12. Mai 1951 in Halle).
   
  Der Kaufmann Julius Oskar Hanko ist erstmalig im Adreßbuch zu finden. Er wohnt im 4. Stock der Pragerstraße 38 und betreibt eine Cigarrenhandlung im Parterre.
   
1879 Emil Theodor Hiehle stirbt am 11. Februar 1879; seine Witwe Auguste Franziska Hiehle wohnt weiter in der Louisenstraße 91/III.
   
1880 Julius Oskar Hanko wohnt jetzt in der Werderstraße 22/III.
   
1882 Er ist in die Pragerstraße 39/III umgezogen. Die Cigarrenhandlung ist im Parterre.
   
  Maria Hanko, Ehefrau von Julius Oskar Hanko meldet am 19. Januar 1882 das Gewerbe "Anfertigung von Goldstickereien" an.
   
1883 Maria Hanko meldet am 12. April 1883 das Gewerbe "Mitinhaberin einer Zinn- und Blechspielwaarenfabrik" an.
   
1884 Der Sohn von Emil Theodor Hiehle, der Spielwarenfabrikant Johann Carl Max Hiehle (* 1857) hat sein Geschäftslokal in der Kleinen Plauenschegasse 51, wohnt in der Pragerstraße 39/IV und ist Mitinhaber der Firma M. Hanko & Hiehle.
Maria Hanko ist Mitinhaberin der Firma M. Hanko & Hiehle.
Die Anschrift des Blech- und Zinnspielwarengeschäftes, Inhaber Maria Hanko und Johann Carl Max Hiehle, Prokurist Julius Oskar Hanko, ist Kleine Plauenschegasse 51.
Maria Hanko und Julius Oskar Hanko wohnen in der Zwickauerstraße 18/I.
   
  Am 8. Februar 1884 schreibt Ernst Hartmann, Gmd, Station Plauen an den Stadt-Bez.-Inspektor Bratsch (sic!):
Hierdurch zur Kenntniß daß in Dresden Zwickauerstr. No. 18 bei Hanko & Hille (sic!), die noch nicht 12 Jahre alten Schulknaben Albert Schulze, Paul Fehrmann, Karl Kleschätzky + Robert Thiemann aus Plauen beschäftigt werden.
Arbeitszeit von 1 - 7 Uhr Abend.
Ernst Hartmann I. Gmd.
   
  Am 9. Februar 1884 schreibt der Stadt-Bezirks-Inspektor des 10. Bezirks Franz Otto Brasch an den Rat zu Dresden Gewerbepolizei-Amt:
Auf Grund des Inhalts beifolgenden Briefes, welcher mit heute zugegangen ist, habe ich diesen Nachmittag 4 Uhr durch den Oberaufseher Böswetter in der Blech- und Zinnspielwaaren-Fabrik der Frau Maria verehel. Hanko in Firma Hanko & Hiehle Zwickauerstraße no. 18 eine Revision der Arbeitsbücher und der Arbeitskarten des dortselbst beschäftigten Personals - in Summa 19 - von denen jedoch 9 über 21 Jahre alt und 8 mit Arbeitsbüchern resp. Arbeitskarten versehen waren, vornehmen lassen.
Hierbei hat sich nun herausgestellt, daß die in bezeichnetem Brief mit genannten beiden Schulknaben
Karl Kleschätzky
und Robert Thiemann
bereits über 12 Jahre alt und mit Arbeitskarten, ausgestellt vom Gemeinde-Amt zu Plauen bei Dresden, versehen sind; daß aber die beiden anderen noch nicht 12 Jahre alten Schulknaben
Johannes Albert Schulze
geb. den 24. Juni 1872, wohnhaft in Plauen bei Dresden, Bienertstraße No 19 bei seinem Vater, dem Tischler Hermann Schulze,
sowie
Paul Georg Fehrmann
geb. den 6 April 1872, ebenfalls in Plauen, Ringstraße No 22 bei seinem Vater, dem Gerber Ernst Gottlob Fehrmann wohnhaft, angeblich seit 14 Tagen dortselbst mit beschäftigt werden.
Ich verfehle deshalb nicht dies auf Grund von § 135 Abschnitt 1 der Gewerbeordung, der eventuellen Weiterverfügung halber und mit dem Bemerken zur Kenntniß der geehrten Behörde zu bringen, daß in dem betreffenden Arbeitslokal das Verzeichniß C sowie die Tafel II ausgehängt und die erforderlichen Einträge auf ersteren geschehen sind.
Dresden, den 9. Februar 1884
Otto Brasch Bez. Insp.

   
  Am 12. Februar 1884 ersucht der Rat zu Dresden die Staatsanwaltschaft, wider die Inhaber der Zinn- und Blechspielwarenfabrik von Hanko u. Hiehle, Frau Maria verehel. Hanko und Herrn J. K. M. Hiehle das Strafverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen die §§ 135 und 146,2 der Reichs-Gewerbe-Ordung einzuleiten.
   
  Es ergeht am 17. März 1884 folgendes Urteil:
Im Namen des Königs!
In der Strafsache gegen
1. den Prokuristen Julius Oskar Hanko aus Neucoschütz bei Dresden und
2. den Kaufmann Johann Karl Max Hiehle aus Dresden
wegen Vergehens gegen die Reichsgewerbeordnung hat die zweite Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dresden in der Sitzung vom 17. März 1884, an welcher Theil genommen haben:
1. Landgerichtsdirektor v. Mangoldt, Vorsitzender
2. Landgerichtsrath Ortmann
3. Landgerichtsrath Oertel
4. Landgerichtsrath von Criegern und
5. Landgerichtsrath Meyer
als Richter
Staatsanwaltschaftsassessor Wolfram als Beamter der Staatsanwaltschaft,
Actuar Haupt als Gerichtsschreiber
für Recht erkannt:
Die Angeklagten Julius Oskar Hanko und Johann Karl Max Hiehle werden wegen Vergehends gegen die Reichsgewerbeordnung zu je
                              Zehn Mark Geldstrafe,
an deren Stelle im Falle ihrer Uneinbringlichkeit je
                              Ein Tag Gefängniß
tritt, verurtheilt.
Die Angeklagten sind auf die Kosten des Verfahrens unter Haftung für die Auslagen als Gesamtschuldner zu tragen verbunden.
Von Rechts Wegen!

                              Gründe.
Auf Grund der in der heutigen Hauptverhandlung von den beiden Angeklagten abgelegten umfassenden und glaubhaften Zugeständnisse hat der Gerichtshof folgendes für bewiesen angesehen:
                              I.
Den beiden Angeklagten, der am 3. August 1851 in Neucoschütz bei Dresden geborene Procurist Julius Oskar Hanko und der am 14. December 1856 in Dresden geborene Kaufmann Johann Karl Max Hiehle, beide in Dresden wohnhaft, sind bisher noch nicht bestraft worden.
                              II.
In dem Hause No. 18 der Zwickauerstraße werden von einer unter der Firma Hanko & Hiehle bestehenden Handelsgenossenschaft Spielwaaren von Zinn angefertigt; Inhaber der Firma sind die Ehefrau des vorstehend genannten Angeklagten Hanko und der Angeklagte Hiehle selbst, während die Leitung der Geschäfte sich in den Händen der Angeklagten befindet.
Das ganze gedachte Haus ist in seinen sämtlichen Räumlichkeiten zum Betriebe des gedachten Geschäfts eingerichtet und verwendet und werden in demselben zwischen zwanzig und dreißig Arbeiter beschäftigt, von denen eine Anzahl im Souterrain des Hauses die anzufertígenden Zinnspielwaaren gießen, wogegen die so gegossenen Spielwaaren im Parterre in einem gemeinschaftlichen Arbeitssaale von etwa zwanzig Kinder unter Leitung und Aufsicht einer Directrice mit giftfreien Farben angemalt und so die gedachten Spielwaaren aus Rohmaterial bis zum Verkaufe fertig gestellt werden.
Es stellt sich hiernach dieses Etablissement, wie der Gerichtshof für bewiesen angesehen hat, als eine Fabrik im Sinne der Reichsgewerbeordnung dar.
Die Angeklagten haben eines Tages im Monate Januar des jetzt laufenden Jahres in der von ihnen gleiteten Fabrik
                              1. den am 24. Juni 1872 geborenen Schulknaben Johannes Albert Schulze
und
                              2. den am 6. April 1872 geborenen Schulknaben Paul Georg Fehrmann
als Arbeiter angenommen und dieselben in dem obengedachten Arbeitssaale eine bzw. mehrere Wochen lang alltäglich von Nachmittags 1 Uhr bis Abends 7 Uhr mit Anmalen von Zinnspielwaaren beschäftigt und damit gegen § 135 der Reichsgewerbeordnung in seinem ersten Absatze bestimmt und bedingungslos die Beschäftigung von Kindern unter zwölf Jahren in Fabriken überhaupt verbietet, so konnten die Angeklagten sich um so weniger durch die Behauptung, daß die beiden Kanben auf ihr Befragen nach ihrem Alter dasselbe auf zwölf Jahre angegeben und daß sie dieselben für wirklich zwölf Jahre gehalten hätten, vor Strafe schützen, als sie aus den Arbeitskarten der Knaben, ohne welche deren Annahme und Beschäftigung überhaupt nicht erfolgen durfte, sich sehr leicht von deren Alter überzeugen konnten, wenn dieselben das zwölfte Lebensjahr erfüllt hätten, während in dem entgegengesetzten Falle diese Kinder Arbeitskarten nicht ausgestellt erhalten konnten.
Es waren deshalb die Angeklagten des in § 146,2 in Verbindung mit § 135,1 der Gewerbeordnung für das deutsche Reich mit Strafe bedrohten Vergehens für schuldig zu befinden und mit Strafe zu belegen.
Mit Rücksicht darauf, daß die beiden Knaben zu der fraglichen Zeit nahe an der gedachten Altersgrenze standen und daß dieselben unter specieller Leitung und Aufsicht einer Directrice arbeiteten und nur mit durchaus giftfreien Farben beschäftigt wurden und ihnen deshalb ein directer Schaden an ihrer Gesundheit nicht entstehen konnte und mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit beider Angeklagter hat man hinsichtlich eines jeden derselben auf Grund der angezogenen Gesetzesstellen
                              Zehn Mark Geldstrafe
als eine dem Grade ihrer Verschuldung entsprechende Ahndung angesehen und derselben für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit nach §§ 28 u. 29 der Reichs-Strafgesetzgebung
                              Einen Tag Gefängniß
substituirt.
                              III.
Was im Betreff der Kosten des Verfahrens erkannt worden, rechtfertigt sich aus § 497 flg. der Strafproceßordnung.
von Mangoldt          Ortmann          Oertel          v. Criegern          Meyer

Die Geldstrafe fließt der Armenkasse zu.
 
1885 Johann Carl Max Hiehle wohnt jetzt in der Seilergasse 7/pt, das Geschäftslokal ist in der Johannesstraße 5/pt.
Die Firma M. Hanko & Hiehle ist in die Johannesstraße 5/pt. umgezogen.
   
  Der Kaufmann Carl Oswald Geller (* 6. November 1858 in Neusalza), Großneffe von Emil Oswald Geller, meldet am 7. April 1885 das Gewerbe "Mitinhaber einer Spielwarenfabrik (Hanko)" an. Er wohnt in der Waisenhausstraße 6.
   
  Johann Carl Max Hiehle, der nicht mehr Mitinhaber des Blech- und Zinnspielwarengeschäftes ist, wohnt nun in der Amalienstraße 4/IV.
Carl Oswald Geller, Mitinhaber der Firma Hanko & Geller, wohnt jetzt Dippoldiswaldaerplatz 5/II.
Das Verkaufslokal ist in der Zwickauerstraße 18.
   
1887 Das Verkaufslokal der Firma Hanko & Geller ist nun in der Löbtauerstraße 9. Die Mitinhaberin Maria Hanko und ihr Ehemann, der Kaufmann und Prokurist Julius Oskar Hanko wohnen dort im Parterre.
   
1888 Auguste Franziska Hiehle ist nach Plauen bei Dresden umgezogen. Johann Carl Max Hiehle ist im Adressbuch nicht mehr eingetragen.
Carl Oswald Geller wohnt nun in Löbtau. 
   
1889 Carl Oswald Geller ist im Adreßbuch nicht mehr verzeichnet.
Maria Hanko ist alleinige Inhaberin der Firma Hanko & Geller. Prokurist ist immer noch Julius Oskar Hanko.
Maria Hanko und Julius Oskar Hanko wohnen im 2. Stock des Hintergebäudes Löbtauerstraße 9.
   
1893 Beschluß der Königl.-Gewerbe Jnspection Dresden vom 1. März 1893 Z.H.No. 206.IIIa:
Nachstehendes zur gef. Kenntnißnahme bez. weiterer Verfügung an den geehrten Rath zu Dresden, Gewerbeamt
gelangen zu lassen.
Eine am 21. Februar lfd. Jhrs. in der Zinnspielwaarenfabrik von Hanko & Geller, hier, Löbtauerstraße 9, diesseits vorgenommenen Fabrikinspektion hat ergeben, daß das Kellergeschoß als Gießereiraum benützt wird. In der Beschreibung der Fabrikation (S. 126 der Akten D.311 16 No. 70) ist ausdrücklich gesagt, daß nur im Erdgeschoß und I. Stockwerk Arbeiter beschäftigt werden und aus der genehmigten Grundrißzeichnung (S. 122) ist die Lage der Gießerei im Erdgeschoß zu erkennen. Die Benutzung des Kellergeschosses zu genanntem Zweck ist daher eine unberechtigte und ist vom diesseitigen Standpunkte nur dann zulässig, wenn
1. Genügende Ventilation für die beiden zu Gießerei- bez. Schmelzzwecken benützten Räume beschafft wird und
2. Sämtliche in den fragl. Räumen aufgestellten Blei- bez. Zinnschmelzkessel mit entsprechend großen Abzugstrichtern überbaut werden, welche im Stande sind, die beim Schmelzen entstehenden Dämpfe vollständig abzusaugen. Die Abzugslutten dieser Trichter sind mit dem Schornstein zu verbinden oder genügend hoch in das Freie zu führen.
Es mag noch erwähnt sein, daß die, in den erwähnten Kellerräumen befindlichen Fenster, deren lichte Höhe 61 cm beträgt, vollständig unter der Sohle des Außenterrains liegen und mit ihrer oberen Kante mit der Terrainsohle abschneiden, daß sich jedoch vor den Fenstern ein Luftraum von genügender Breite und der Tiefe der Fensterhöhe befindet.
Da das diesseitige Gutachten vom 6. April 1886 (S. 133) Ventilation der Arbeitsräume vorschreibt, ist solche in dem Malsaal in der Nähe des in der einen Ecke desselben aufgestellten Trockenofens nachträglich noch anzubringen.
Im Weiteren dürften die Fabrikbesitzer anzuhalten sein, die an mehreren Stellen der Arbeitsräume vorgefundenen morschen Dielen baldigster Reparatur zu unterwerfen und für den Fall, daß Arbeiter während der Mittagspause in der Fabrik verbleiben, für angemessenen Platz zur Einnahme des Mittagsbrotes Sorge zu tragen.
I. A. Proessel, Reg-Bmstr.
   
  Rechtsanwalt Dr. jur. Georg Stöcker bittet am 6. April 1893 beim Gewerbeamt "um gefällige amtliche Auskunft, wer Inhaber des auf hiesiger Schloß-Straße 23 (Ecke Taschenberg) unter der nichteingetragenen Firma "M. Hanko" und dem Zusatz "Zum Kinderfreund" betriebenen Spielwarengeschäft ist."
Er bekommt am 13. April 1893 die Antwort, dass "die Löbtauerstraße 9 H. G. wohnhafte Frau Marie verehel. Hanko" Inhaberin ist.  
   
1894 Dem Baupolizeiamt wird am 6. Juli 1894 mitgeteilt, "dass der fragliche Kellergeschoßraum als Werkstatt nunmehr leergestellt worden ist, auch die Feuerungsanlagen beseitigt und die Rauchrohröffnungen in den Schornsteinen vermauert und verputzt worden sind."
   
 
   
 
   
  Die Firma "Zum Kinderfreund" ist in den Adressbüchern unter Namen, Straßen und Spielwaren nicht verzeichnet!
   
1895 Die Firma Hanko & Geller ist in den Adreßbüchern ab 1895 nicht mehr eingetragen.
Maria Hanko erscheint nicht mehr im Adreßbuch.
   
  Das Blech- und Zinnspielwarengeschäft gibt es nicht mehr.
   
  Julius Oskar Hanko wohnt in der Löbtauerstraße 23 im 2. Stock des Hintergebäudes.
   
1896 Julius Oskar Hanko ist in die Peterstraße 40/II umgezogen.
   
1901 Er wohnt jetzt in der Schnorrstraße 68/II.
   
  Die Produktenhändlerin Auguste Franziska Hiehle, geb. Baumgarten stirbt am 12. April 1901 im Krankenhaus der Diakonissenanstalt zu Dresden.
   
1903 Julius Oskar Hanko ist im Adreßbuch nicht mehr zu finden.
   
  Zinnspielzeug:
nicht bekannt
   
  Quellen:
Adreßbücher Dresden online (adressbuecher.sachsendigital.de)
Hans Wolfgang Singer: Allgemeines Künstler-Lexikon, Literarische Anstalt, 1911
FamilySearch: Gewerbeakten Dresden Nr. G.1145, 1146 Geller, Nr. W.2550 Weiske, Nr. D.407 Deckert, Nr. H.6718 Hiehle, Nr. H.1715 Hanko
Archion: Kirchenbücher Dresden Neustadt-Dreikönigskirche, Hofkirche, Annenkirche, Friedrichstadt, Kreuzkirche
ancestry: Standesamteinträge, Wochenzettel etc.
   
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