Abschrift
 

No. 3058

Johann Bollmann Testament

 

Testament

Meine anhaltende Kränklichkeit veranlaßt mich, ein Testament zu errichten und zu bestimmen, wie folgt:

Der Stadtmauer und Huckelriede legire ich einer jeden eine Bremer Mark.

Sodann mache ich von dem mir gesetzlich zustehendenen Wahlrechte Gebrauch und ernenne hiemit zum Anerben meinen Sohn Hermann Bollmann.

Meine beiden Töchter Meta Bollmann und Adelheid Bollmann setze ich zu Erben der ihnen gebührenden, nöthigenfalls durch den Herrn Landherrn zu ermittelnden Abfindungen ein.

Ich behalte mir vor, dies Testament zu mehren und zu mindern oder auch gänzlich aufzuheben, sowie auch demselben Beilagen beifügen zu können, welche bei constatirter Richtigkeit meiner Unterschrift dieselbe Kraft haben sollen, als wären sie diesen Blättern wörtlich einverleibt.

Zugleich verordne ich, daß, wenn dies Testament nicht als solches zu Rechte bestehen möchte, es doch als Fideicommiß, Codicill oder in sonstiger minderer Solennitäten bedürfenden Rechtsform aufrecht erhalten werden möge.

Dessen zur Urkunde habe ich dies Testament eigenhändig unterzeichnet und zwei Herren Senatoren ersucht, dasselbe auf übliche Weise zu solennisiren.

Bremen, am 15. Mai 1862.

gez. J. Bollmann

 

 

Wir Dr. Hermann Albert Schumacher und Dr. Hermann Henrich Lampe beide Senatoren dieser freien Hansestadt Bremen beurkunden hiedurch, daß vor uns persönlich erschienen sei der Baumann Johann Bollmann, wohnhaft zu Osterholz und uns angezeigt habe, daß in den vorstehenden Blättern sein letzter Wille enthalten sei und uns ersucht habe, denselben auf übliche Weise zu solennisiren. Da wir den Comparenten bei vollen Verstandeskräften fanden, haben wir kein Bedenken getragen, seinem Gesuche zu willfahren und solches alles, wie geschehen, durch unsere Namensunterschriften und Rathmannssiegel zu solennisiren und zu corroborieren.

So geschehen zu Bremen am 15. Mai 1862.

(L. S.)                                  (L. S.)

gez. H. A. Schumacher.    gez. Hermann Heinrich Lampe

   
 

Bremen den 13ten März 1873 ist in der öffentlichen Sitzung des Obergerichts dieses Testament solenniter verlesen und rite eingezeugt worden.

gez. N. N.

   
 

Das Original-Testament empfangen am 13ten März 1873.

gez. Hermann Bollmann

   
   
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